Antwort 10.07.2026 von Till Steffen BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
§ 188 StGB stuft die Ehre von Politikerinnen und Politikern nicht höher ein als die anderer Menschen
§ 188 StGB stuft die Ehre von Politikerinnen und Politikern nicht höher ein als die anderer Menschen
Ich werde den finalen Gesetzentwurf daran messen, ob er Klimaschutz, soziale Gerechtigkeit und Verbraucherschutz ausreichend stärkt.
Es hat sich um eine geheime Abstimmung gehandelt.
Ein schlecht gemachtes Gesetz hilft den Gewaltbetroffenen nicht wirklich. Denn auch in der Politik gilt, gut gemeint ist das Gegenteil von gut.