Warum haben Sie eigentlich am 29. Januar 2026 gegen die Streichung des Straftatbestandes der Politikerbeleidigung gestimmt?
Sehr geehrter Herr Steffen, alle sind vor dem Gesetz gleich, dazu gehören auch Politiker. Allerdings sind nach George Orwell's Animals Farm, nur manche eben gleicher.
Sehr geehrter Herr N.,
vielen Dank für Ihre Frage. Den Vorwurf, der in Ihrem Orwell-Zitat steckt, nehme ich ernst – er trifft aber nicht zu.
§ 188 StGB stuft die Ehre von Politikerinnen und Politikern nicht höher ein als die anderer Menschen. Er schafft keinen neuen Straftatbestand: Strafbar bleibt nur, was ohnehin Beleidigung, üble Nachrede oder Verleumdung ist. Er verlangt zusätzlich, dass die Äußerung mit der politischen Tätigkeit zusammenhängt und geeignet ist, das öffentliche Wirken der betroffenen Person erheblich zu erschweren. Genau darum geht es: nicht um die Kränkung eines Amtsträgers, sondern um den Schaden für die demokratische Auseinandersetzung, wenn Menschen sich aus Angst aus ihr zurückziehen.
Umgekehrt gilt: Politikerinnen und Politiker müssen scharfe, polemische, überspitzte, auch unfaire Kritik aushalten – mehr als andere, nicht weniger. Wo Ermittlungsverfahren wegen bloßer Grobheiten geführt werden, ist das ein Problem. Über die Anwendungspraxis des § 188 StGB muss man streiten, und ich tue das auch.
Wen die Vorschrift tatsächlich schützt, wird in der Debatte gern übersehen. Es sind nicht in erster Linie Bundestagsabgeordnete, sondern die vielen ehrenamtlichen Kommunalpolitikerinnen und Kommunalpolitiker: Menschen im Gemeinderat oder im Stadtparlament, die weder Personenschutz noch Rechtsabteilung haben und die zunehmend eingeschüchtert und aus ihren Ämtern gedrängt werden. In Anspruch genommen wird die Norm im Übrigen über das gesamte Parteienspektrum hinweg.
Deshalb mein Einwand gegen den Antrag: Eine ersatzlose Streichung nimmt denjenigen den Schutz, die ihn am dringendsten brauchen. Der Verweis darauf, die allgemeinen Beleidigungsvorschriften reichten ja aus, ist kein Konzept – über den Schutz kommunaler Mandatsträgerinnen und Mandatsträger sagt der Antrag kein Wort. Hinzu kommt, von wem er stammt: einer Partei, die selbst systematisch mit der Einschüchterung ihrer Gegnerinnen und Gegner arbeitet.
Für mich gilt: Strafrecht ist immer nur eine Maßnahme von vielen, und selten die beste. Über § 188 StGB lässt sich reden – aber nur zusammen mit vergleichbar wirksamem Ersatzschutz: einem Demokratiefördergesetz, gestärkten Beratungsstellen wie „Stark im Amt", verlässlichen Sicherheitskonzepten mit der Polizei und einem effektiven Schutz von Privatadressen.
Mit freundlichen Grüßen
Till Steffen
