Antwort 13.07.2023 von Hubertus Heil SPD
Was das Kindergeld betrifft, so gilt es als Einkommen des Kindes und wird in die Berechnung seines Bürgergeldes einbezogen.
Was das Kindergeld betrifft, so gilt es als Einkommen des Kindes und wird in die Berechnung seines Bürgergeldes einbezogen.
Die Mitglieder des Bundestages haben sich bewusst dazu entschieden, die Diäten der Abgeordneten an die allgemeine Lohnentwicklung anzupassen. Das soll verhindern, dass diese überproportional steigen.
ab Oktober diesen Jahres steigt der Mindestlohn endlich auf 12 Euro. Aber sie haben Recht, das allein reicht für eine faire Bezahlung nicht aus.
Das Wichtigste zuerst: Unser Bundeskanzler Olaf Scholz und die gesamte SPD-Bundestagsfraktion lassen Sie in dieser schwierigen Zeit nicht allein.