Antwort 08.08.2022 von Joachim Herrmann CSU
Grundsätzlich sind alle Angehörigen der Polizei selbstverständlich verpflichtet, sich an die Vorschriften der Straßenverkehrsordnung zu halten.
Grundsätzlich sind alle Angehörigen der Polizei selbstverständlich verpflichtet, sich an die Vorschriften der Straßenverkehrsordnung zu halten.
Alle Bundesländer und das Bundesministerium für Digitales und Verkehr sind der Auffassung, dass mit dieser Regelung die Sichtbarkeit der Einsatzfahrzeuge weiterhin erhalten bleibt.
Selbstverständlich ist es absolut inakzeptabel, wenn Polizeibeamtinnen oder -beamte unter Einfluss von illegalen Betäubungsmitteln ihren Dienst antreten. Entsprechend war mir eine umfassende Ermittlung der genannten Sachverhalte durch die Soko Nightlife ein wichtiges Anliegen.
Dass Nordrhein-Westfalen ein grundsätzlich sicheres Land ist, liegt auch an der guten Arbeit der Polizei.