Ich glaube nicht, dass wir uns daran ein Vorbild nehmen müssen, wenn andere erst aufholen.
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Ich kann verstehen, dass die Frage eines fiktiven Partnereinkommens Sie beschäftigt. Allerdings überarbeitet das Bundesministerium des Innern den vorgelegten Referentenentwurf nochmals, anschließend wird er nach Abstimmung mit Verbänden und innerhalb der Bundesregierung als Regierungsentwurf dem Deutschen Bundestag zugeleitet. Einen verbindlichen Zeitplan für diesen Prozess kann ich Ihnen aktuell nicht nennen.
Ich möchte darauf verweisen, dass ich ihre Ausgangsfrage mit meiner Antwort vom 23.06.2026 bereits beantwortet habe. Ihre Anfrage erhält meines Erachtens keine Kriterien, die ergänzende Ausführungen von meiner Seite erfordern würden.
Erst danach kann sich der Bundestag mit dem Gesetzesvorschlag befassen.
Der Gesetzentwurf des Bundesinnenministeriums zur Sicherstellung einer amtsangemessenen Alimentation wird aufgrund der Kritik an der Anrechnung eines fiktiven Partnereinkommens nochmals überarbeitet und durchläuft eine erneute Ressortabstimmung. Danach wird das Bundeskabinett damit befasst.