Antwort 07.07.2026 von Vivian Tauschwitz CDU
Einleitung eines Verbotsverfahren gegen die AfD nur bei hinreichend belastbarer Erfolgsaussicht vor dem Bundesverfassungsgericht
Einleitung eines Verbotsverfahren gegen die AfD nur bei hinreichend belastbarer Erfolgsaussicht vor dem Bundesverfassungsgericht
Ja, ich unterstütze die Forderung, das Gutachten der Gesellschaft für Freiheitsrechte als wesentliche Grundlage zu nutzen, um ein AfD-Verbotsverfahren ohne weitere Verzögerung voranzutreiben
Bereits im Januar hat die Hamburgische Bürgerschaft auf Initiative der Regierungsfraktionen beschlossen, den Senat aufzufordern, sich auf Bundesebene für die Einrichtung einer Bund-Länder-Arbeitsgruppe einzusetzen