Antwort 15.12.2023 von Bijan Djir-Sarai FDP
Gerne möchte ich auch Sie auf meine Antwort zu der Frage von Frau S. vom 28.10.2023 verweisen.
Gerne möchte ich auch Sie auf meine Antwort zu der Frage von Frau S. vom 28.10.2023 verweisen.
Wenn Sie also nach Inkrafttreten der Reform Ihren Pass erneuern lassen, werden Sie, egal ob Sie vorher oder nachher eine weitere Staatsangehörigkeit angenommen haben, die Beibehaltungsgenehmigung nicht mehr benötigen.
Ich möchte Ihnen versichern, dass wir unsere Ideen jetzt zügig, aber mit der nötigen Sorgfalt in geltendes Recht umsetzen
Die Abstimmung des Bundestags steht noch aus, erst danach wird der Entwurf in die Praxis überführt.
Die Beibehaltungsgenehmigung wird abgeschafft
Mit der Staatsangehörigkeitsreform können Sie Ihren alten Pass wiedererlangen und gleichzeitig den deutschen behalten