Antwort 25.06.2026 von Jan-Philipp Beck SPD
Wie ich Ihnen bereits in meiner vorherigen Antwort mitgeteilt hatte, hinkt der Vergleich mit der Besoldung der Beamtinnen und Beamten aus einer Vielzahl an Gründen
Wie ich Ihnen bereits in meiner vorherigen Antwort mitgeteilt hatte, hinkt der Vergleich mit der Besoldung der Beamtinnen und Beamten aus einer Vielzahl an Gründen
Der Familienzuschlag wird im Rahmen einer umfassenderen Neuregelung der Besoldung berücksichtigt
Das Bundesministerium des Innern hat inzwischen einen Gesetzentwurf vorgelegt, der sich derzeit in der Ressortabstimmung befindet
Gern möchte ich auf meine Antwort auf die Frage vom 14. Juni 2026 auf diesem Portal verweisen.