BAlimentG, durch die Übernahme des Familienzuschlags in die Besoldungstabelle bekommen Ledige eine Gehaltserhöhung. Für Verheiratete bleibt alles beim Alten. Verstoß gegen GG Art. 6?
Sehr geehrter Herr B.,
einen Verstoß gegen Artikel 6 GG sehe ich nicht. Der Familienzuschlag wird im Rahmen einer umfassenderen Neuregelung der Besoldung berücksichtigt. Ziel des bereits vorliegenden Gesetzesentwurf ist es, die Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts rechtssicher umzusetzen und die Besoldung insgesamt verfassungsgemäß auszugestalten. Art. 6 GG schützt Ehe und Familie selbstverständlich. Deshalb muss der Gesetzgeber bei jeder Neuregelung sorgfältig prüfen, ob familiäre Belastungen angemessen berücksichtigt werden. Gleichzeitig hat er bei der Ausgestaltung der Besoldung einen Spielraum, solange das Gesamtgefüge verfassungsrechtlich trägt. Ich hoffe sehr, dass die noch offenen Fragen zeitnah geklärt werden können, damit das Gesetz möglichst schnell den Bundestag erreicht und beschlossen wird. Für mich ist das nicht nur eine rechtliche Verpflichtung, sondern auch eine Frage des Respekts und der Wertschätzung gegenüber den Menschen, die als Beamte jeden Tag Verantwortung für unseren Staat übernehmen.
Mit freundlichen Grüßen
Thorsten Frei
