Antwort 24.10.2023 von Maria Klein-Schmeink BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Die AfD hat sich in all ihren Teilen stetig radikalisiert und zu einer offen rechtsextremen Partei entwickelt. Der Verfassungsschutz beobachtet zu Recht.
Die AfD hat sich in all ihren Teilen stetig radikalisiert und zu einer offen rechtsextremen Partei entwickelt. Der Verfassungsschutz beobachtet zu Recht.
Die Abgeordneten von Parteien politischer Mitbewerber der AfD sollten insofern ein solches Verbotsverfahren nicht und schon gar nicht proaktiv initiieren, weil sonst der Eindruck entstünde, dass damit ein unliebsamer politischer Konkurrent beseitigt werden solle.
Ein Parteiverbotsverfahren hat zum Schutz der Demokratie hohe Hürden, der Ausgang kann daher nicht vorhergesagt werden. Wir müssen der AfD politisch begegnen.
Sehr geehrter Herr H.
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