Ein rechtliches Scheitern können wir in beiden Fällen nicht leisten. Fest steht: Eine solche Prüfung dieser Verbotsverfahren muss erfolgen.
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Wer das Programm des öffentlich-rechtlichen Rundfunks überwacht, ist gesetzlich geregelt. Hierfür gibt es diverse, sich inhaltlich ähnelnde Regelungen. Beispielhaft möchte ich als Bayer auf § 6 des Gesetzes über die Errichtung und die Aufgaben einer Anstalt des öffentlichen Rechts „Der Bayerische Rundfunk“ (Bayerisches Rundfunkgesetz – BayRG) verweisen
Ich glaube, dass die von Ihnen erwähnte Aussage im Hinblick auf Diktaturen und Autokratien wie Russland und China durchaus eine treffende Kritik transportieren würde.
Klar ist: Das deutsche Bundesverfassungsgericht ist ein Erfolgsmodell. Es hat sich als Schutzschild der Grundrechte und tragende Säule unserer liberalen Demokratie erwiesen.
Ich möchte jedoch darauf verweisen, dass die Lösung dieser schwierigen Frage von allen demokratischen Fraktionen gemeinsam gefunden werden muss und ich diesem Prozess nicht vorgreifen will.