Das inzwischen beschlossene Selbstbestimmungsgesetz wird es einfacher machen für transgeschlechtliche, intergeschlechtliche und nichtbinäre Menschen, ihren Geschlechtseintrag im Personenstandsregister und ihre Vornamen ändern zu lassen.
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Mit dem Selbstbestimmungsgesetz werden wir über 40 Jahre diskriminierendes Transsexuellengesetz (TSG) überwinden und demütigende Zwangsbegutachtungen sowie staatliche Bevormundung beenden.
Ich sehe den Entwurf des Selbstbestimmungsgesetztes der Bundesregierung vom 23.08.2023 als einen längst überfälligen Schritt in die richtige Richtung.
Wir werden uns dafür einsetzen, dass sowohl eine reine Namens- als auch eine reine Personenstandsänderung möglich ist.
haben Sie vielen Dank für Ihre Frage und Ihre kritischen Anmerkungen zum Selbstbestimmungsgesetz. Meine Fraktion hat diese Problematik durchaus auf dem Schirm.
Der Entwurf der Bundesregierung für das Selbstbestimmungsgesetz hat Änderungen durch den Deutschen Bundestag erfahren und wurde an einigen Stellen entsprechend angepasst.