Ist es nach dem SBGG etwa als Nonbinär möglich, spezifisch geschlechtliche Vornamen zu panaschieren?

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Frage von Anna-Sophia K. •

Ist es nach dem SBGG etwa als Nonbinär möglich, spezifisch geschlechtliche Vornamen zu panaschieren?

In der Schweiz hat es ein Personen- und Namensrecht, bzw. ein Selbstbestimmungsrecht seit Januar 2022, welches das Panaschieren der geschlechttypischen Vornamen von (f) und (m) erlaubt und somit u. a. nonbinären Personen gerecht wird.
Ist solches in Zukunft über das SBGG unter dem Aspekt, dass es auch den Geschlechtseintrag (keinen Eintrag) und (d) gibt, vorgesehen und möglich?
Ist es mit dem zukünftigen SBGG auch wie in der Schweiz möglich, trotz eingetragenem alten Geschlecht, Vornamen des anderen Geschlechts zu wählen?

Herzlichen Dank für die Antwort

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Antwort von
Bündnis 90/Die Grünen

Vielen Dank, deine Frage beschäftigt viele trans*, inter* und nicht-binäre Menschen.

Im aktuellen Gesetzentwurf steht »§2 (3) Mit der Erklärung nach Absatz 1 sind die Vornamen zu bestimmen, die die Person zukünftig führen will und die dem gewählten Geschlechtseintrag entsprechen.« Während eine vorherige Version des Gesetzentwurfs außerdem eine Vornamensänderung ohne Personenstandsänderung als Option wie im TSG weiterhin ermöglichen wollte, ist dieser Absatz im aktuellen Entwurf nicht mehr zu finden. Wir werden uns dafür einsetzen, dass sowohl eine reine Namens- als auch eine reine Personenstandsänderung möglich ist.

Wir bleiben dran! Liebe Grüße

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