Antwort 05.09.2021 von Simon Becker DKP
§ 219a StGB streichen! Schwangerschaftsabbrüche haben zur medizinischen Daseinsfürsorge und einem standardmäßigen medizinischem Behandlungskatalog zu gehören.
§ 219a StGB streichen! Schwangerschaftsabbrüche haben zur medizinischen Daseinsfürsorge und einem standardmäßigen medizinischem Behandlungskatalog zu gehören.
Über Schwangerschaftsabbrüche zu informieren, sollte in einer aufgeklärten und gleichberechtigten Gesellschaft keine Straftat sein. Ich setze mich für die Streichung des §219a ein.
Ich baue auf mündige Bürger, die informierte Entscheidungen treffen. *hust
Jetzt muss auch auch Deutschland sicherstellen, dass der Zugang zu legalen und sicheren Schwangerschaftsabbrüchen sowohl auf dem Land als auch in der Stadt gewährleistet wird.
Der Schwangerschaftsabbruch ist daher grundsätzlich als Unrecht anzusehen und dementsprechend gesetzlich auch verboten.