Alle Fragen und Antworten bei abgeordnetenwatch.de

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Simon Becker vor dem Saarburger Kreiskrankenhaus
Antwort 05.09.2021 von Simon Becker DKP

§ 219a StGB streichen! Schwangerschaftsabbrüche haben zur medizinischen Daseinsfürsorge und einem standardmäßigen medizinischem Behandlungskatalog zu gehören.

Portrait von Olaf in der Beek
Antwort ausstehend von Olaf in der Beek FDP
Portrait von Max Lucks
Antwort 19.08.2021 von Max Lucks BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Über Schwangerschaftsabbrüche zu informieren, sollte in einer aufgeklärten und gleichberechtigten Gesellschaft keine Straftat sein. Ich setze mich für die Streichung des §219a ein.

Ihr neuer Kanzler
Antwort 09.08.2021 von Florens Weiß Die PARTEI

Ich baue auf mündige Bürger, die informierte Entscheidungen treffen. *hust

Portrait von Renate Künast
Antwort 03.09.2021 von Renate Künast BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Jetzt muss auch auch Deutschland sicherstellen, dass der Zugang zu legalen und sicheren Schwangerschaftsabbrüchen sowohl auf dem Land als auch in der Stadt gewährleistet wird.

Portrait von Antje Tillmann
Antwort 09.08.2021 von Antje Tillmann CDU

Der Schwangerschaftsabbruch ist daher grundsätzlich als Unrecht anzusehen und dementsprechend gesetzlich auch verboten.