Antwort 01.05.2023 von Gernot Grumbach SPD
ich teile Ihr Anliegen vollständig. Ich bin selbst aus Überzeugung in der gesetzlichen KV.
ich teile Ihr Anliegen vollständig. Ich bin selbst aus Überzeugung in der gesetzlichen KV.
Dauert die Krankheit voraussichtlich mindestens ein halbes Jahr, gelten Leistungsempfänger nicht mehr als erwerbsfähig und der Anspruch auf Bürgergeld entfällt. Danach können Sie beim Amt für Soziales einen Antrag auf Grundsicherung bei Erwerbsunfähigkeit stellen.
Ich habe eine Verständnisfrage und kann daher noch keine vollständige Antwort geben.
Da diese Thematik nicht mein Fachgebiet ist, werde ich Ihr Anliegen an unsere Fachpolitiker weiterreichen.