Wann wird es für Bundesbeamte möglich sein, frei zwischen der PKV und der GKV zu wählen? Warum gibt es im Bund keinen Arbeitgeberzuschuss wie z.b. in Brandenburg?

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Frage von Theresia K. •

Wann wird es für Bundesbeamte möglich sein, frei zwischen der PKV und der GKV zu wählen? Warum gibt es im Bund keinen Arbeitgeberzuschuss wie z.b. in Brandenburg?

Warum wird es Bundesbeamten so schwer gemacht, in die gesetzliche Krankenversicherung zu kommen? Wie ist der Stand zur Einführung einer Bürgerversicherung
Wie will die SPD erreichen, dass auch Beamte in die GKV kommen und bleiben? Bisher müssen Beamte im Bund den vollen KV-Beitrag selbst zahlen, ohne Zuschuss des AG.
Für Angestellte oder Beamte in Brandenburg gibt es 50 % Zuschuss. Was sieht der konkrete zeitnahe Plan der FPD vor? Gibt es "Hoffnung " für Beamte?
Warum ist eine Beteiligung des Arbeitgebers in einigen Bundesländern möglich, aber nicht im Bund?

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Sehr geehrte Frau K.

Vielen Dank für Ihre Anfrage.  

Bundesbeamte sind Beihilfeberechtigte, daher haben diese grundsätzlich die freie Wahl wo und wie Sie Ihrer Krankenversicherungspflicht nachkommen. Sie dürfen demnach bei Beginn des Amtsantritts frei zwischen der gesetzlichen und privaten Krankenversicherung wählen. Entscheidet sich ein Beamter dazu, sich gesetzlich krankenversichern zu lassen erhält dieser allerdings keinen Arbeitgeberzuschuss vom Dienstherrn wie bei Angestellten. Aufgrund der Beihilfe ist ein solcher Zuschuss im Vergütungsrecht für Beamte nicht vorgesehen und die Beiträge sind daher in vollem Umfang selbst zu tragen. Eine Änderung der entsprechenden Gesetzeslage ist derzeit nicht vorgesehen.  

Aufgrund der Beihilfeleistungen müssen Beamte in der PKV nur den nicht durch die Beihilfe abgedeckten Rest der Krankheitskosten versichern. Daher bieten die Versicherer spezielle Beamtentarife an, die nur einen auf die Beihilfe abgestimmten „anteiligen“ Versicherungsschutz vorsehen. Die Beiträge fallen entsprechend ebenfalls anteilig aus und sind dadurch deutlich niedriger als bei „100prozentiger“ privater Krankenvollversicherung. Im Hinblick auf die wettbewerbliche Ausrichtung unseres Krankenversicherungssystems, liegt es im Ermessen der GKV solche Tarife für Beamte nicht anzubieten.  

Beamte der Bundesländer Hamburg, Berlin, Bremen, Thüringen und Brandenburg erhalten auf Wunsch auch in der gesetzlichen Krankenkasse in Zukunft einen 50-prozentigen Zuschuss zum GKV-Beitrag. In Hamburg besteht diese Möglichkeit bereits seit dem 01.08.2018. In Bremen, Thüringen und Brandenburg wurde der „Arbeitgeberzuschuss“ für Beamte am 01.01.2020 eingeführt. Grundvoraussetzung ist allerdings der Verzicht auf die Beihilfe in Kontext mit einer privaten Krankenversicherung. Der Zuschuss vom Dienstherrn zur gesetzlichen Krankenkasse wird daher als „pauschale Beihilfe“ bezeichnet. Die Ausgestaltung der Möglichkeiten eines Arbeitgeberzuschusses für Landesbeamte zur GKV hängt daher maßgeblich von den Bundesländern ab.  

In Bezug auf Ihre Frage zur Einführung einer Bürgerversicherung: Wir Freie Demokraten sind überzeugt, dass eine Bürgerversicherung, also ein staatliches Einheitsmodell für alle Versicherten, die Grundlage, auf welcher der Erfolg des Gesundheitssystems fußt, instabiler machen würde. Denn auch wenn die Forderungen nach einer Bürgerversicherung weit verbreitet sind, ist sie nicht im Interesse der Patienten. Tatsächlich würde eine staatliche Zuteilung in Form einer Bürgerversicherung zu einer drastischen Verschlechterung der Patientenversorgung führen. Die private Krankenversicherung stellt neben der gesetzlichen Krankenversicherung einen zentralen Bestandteil eines solidarischen und dualen Gesundheitssystems dar, in dem die Wahlfreiheit der Versicherten durch Krankenkassen- und Krankenversicherungsvielfalt gewährleistet ist. Es liegt insbesondere in unserem Interesse diese Wahlfreiheit für die Versicherten zu erhalten. Zudem ermöglicht dieses duale System den Wettbewerb zwischen gesetzlicher und privater Krankenversicherung, wodurch beide Seiten dazu angehalten sind ihre Leistungen stetig zu verbessern. In vielen Bereichen sehen wir, dass wenn der Staat auf einem Gebiet eine Monopolstellung ohne private Konkurrenz hat, die Qualität der Leistung darunter leidet. Die Innovationskraft und Entwicklung des Gesundheitswesens würde auf Dauer verschlechtert. 

Viele Grüße  

Andrew Ullmann  

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