Antwort 19.08.2021 von Michael Kießling CSU
Damit gewährleisten wir ein reformiertes Wahlrecht mit einer Begrenzung der Anzahl an Abgeordneten ohne das bewährte System der personalisierten Verhältniswahl zu gefährden.
Damit gewährleisten wir ein reformiertes Wahlrecht mit einer Begrenzung der Anzahl an Abgeordneten ohne das bewährte System der personalisierten Verhältniswahl zu gefährden.
(...) Ich habe nicht gegen eine Verkleinerung sondern für den Koalitionsvorschlag zur Wahlrechtsänderung gestimmt. Zur Verminderung der Bundestagsvergrößerung wird damit die Zahl der Wahlkreise mit Wirkung ab 2024 auf künftig 280 reduziert (...)
(...) Da der Wohnungsbestand im MV im Wesentlichen bei der GESOBAU ist, gibt es bei den Entscheidungsträgern ein hohes Commitment (...)
Ich habe sehr aufmerksam zur Kenntnis genommen, dass der Wahlvorgang auf vielfältige und zum Teil massive Kritik gestoßen ist. Ich nehme diese Kritik an.