Antwort 08.05.2024 von Marie-Agnes Strack-Zimmermann FDP
Nach Artikel 7 des EU-Vertrags lediglich eine teilweise Suspendierung.
Nach Artikel 7 des EU-Vertrags lediglich eine teilweise Suspendierung.
Artikel 7 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (die sog. Suspensionsklausel) sieht die Möglichkeit vor, Mitgliedstaaten bei Verstößen gegen die Grundsätze der EU bestimmte Rechte zu entziehen.
Eine Amtszeit bzw. Wahlperiode dauert fünf Jahre. Dafür trete ich auch an.
Das EU-Parlament hat in seiner heutigen Form nur wenig Sinn, weil es faktisch keine wirklichen Kompetenzen hat.