Antwort 29.08.2023 von Ole Thorben Buschhüter SPD
In einem demokratischen Rechtsstaat ist ein Parteiverbot aus guten Gründen an sehr hohe Hürden geknüpft.
In einem demokratischen Rechtsstaat ist ein Parteiverbot aus guten Gründen an sehr hohe Hürden geknüpft.
über ein Parteiverbot entscheidet in der Bundesrepublik das Bundesverfassungsgericht auf Antrag des Bundestages, Bundesrates oder der Bundesregierung.
Zudem lösen wir mit einem Verbot der AfD nicht das Problem in der Gesellschaft insgesamt. Wir als SPD treten rechtem Gedankengut daher aktiv und entschieden entgegen.
Ich habe keine Petition zur Überprüfung der AfD unterstützt, weil ich meine Rolle als Abgeordnete anders einschätze. Ich unterstütze aber ein AfD-Verbotsverfahren.
Die Hürden für ein Parteiverbot sind aus guten Gründen verfassungsrechtlich sehr hoch.