
Für die Änderung von
§ 14 Waffengesetz (WaffG) Erwerb und Besitz von Schusswaffen und Munition durch Sportschützen sehe ich aktuell keinen Änderungsbedarf.

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§ 14 Waffengesetz (WaffG) Erwerb und Besitz von Schusswaffen und Munition durch Sportschützen sehe ich aktuell keinen Änderungsbedarf.
ich halte das für OK sofern der Waffenbesitzer die entsprechende moralische Eignung besitzt und verantwortungsvoll mit dem Sportgerät umgeht.
Der Kulturstaatsministerin Claudia Roth ist sehr bewusst, welche Auswirkungen das „Herrenberg-Urteil“ auf die freischaffenden Künstler*innen haben kann.
Mit dem von Ihnen angesprochenen Thema war ich - als Fachsprecherin für Stadtentwicklung, Wohnen, Verkehr und Sport - bisher nicht befasst. Ich kann Ihnen auch nicht sagen, was die Grünen tun.
Natürlich unterstützen auch wir von der AfD den Kinder-und Jugendsport. Das ist eines der wenigen Themen, wo offensichtlich alle im Landtag vertretenden Parteien übereinstimmen.