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Konkret wollen wir die aktuellen Leerrohrbestimmungen und den Mitverlegungsanspruch von Telekommunikationsunternehmen dahingehend modifizieren, dass das wettbewerbsfördernde Potenzial von Open-Access-Modellen genutzt wird (...).
Der Staat wird niemals in der Lage sein, die über 5G möglichen Geschäftsmodelle so zu pushen und auf den Markt zu reagieren wie Privatunternehmen.
Ich werde mich mit der Situation in Auenhausen, den ursprünglich gemachten Zu- bzw. Aussagen und den weiteren nun geplanten Ausbauzielen noch einmal im Detail auseinandersetzen und meine Antwort danach konkretisieren.
[...] kurzfristig schnellere Internetzugänge zu ermöglichen, muss es auch einen Rechtsanspruch auf schnelle Internet-Grundversorgung geben. [...]