
Antwort 31.01.2023 von Lars Rauchfuß SPD
In diesem Sinne werde ich auch an Ihrem Anliegen dranbleiben.

In diesem Sinne werde ich auch an Ihrem Anliegen dranbleiben.
Es muss unbedingt eine Chancengleichheit herzustellen versucht werden und die Gewinne sollten in dem Staat versteuert werden müssen, wo sie erzielt werden.
Bauliche Nutzung in Landschaftsschutzgebiet ist prinzipiell möglich - Es kommt auf die Einzelfallbetrachtung an!