Antwort 26.03.2024 von Thorsten Frei CDU
dass es auch im Bund eine Neuregelung braucht, ist unstrittig. Deshalb drängen wir darauf, dass die Bundesregierung endlich die Novelle in den Bundestag einbringt und für Rechtssicherheit sorgt.
dass es auch im Bund eine Neuregelung braucht, ist unstrittig. Deshalb drängen wir darauf, dass die Bundesregierung endlich die Novelle in den Bundestag einbringt und für Rechtssicherheit sorgt.
Gerichtliche Entscheidungen können nur im ordentlichen Rechtsmittelweg angefochten werden
nach §188 StGB.
Eidesstaatliche Versicherungen (§ 294 I ZPO) werden als Beweismittel vom jeweils zuständigen Gericht im Rahmen der Beweisaufnahme gewürdigt.
Es ist Aufgabe der internationalen Gemeinschaft, die Täter von Völkerrechtsverbrechen strafrechtlich zur Verantwortung zu ziehen.