Antwort 13.05.2024 von Marco Buschmann FDP
Der Zwang zur Namensänderung nach einer Erwachsenenadoption wird mit unserer Reform des Namensrechts aufgehoben.
Der Zwang zur Namensänderung nach einer Erwachsenenadoption wird mit unserer Reform des Namensrechts aufgehoben.
Volljährige Personen, die vor Inkrafttreten des Gesetzes angenommenen wurden, sollen kraft einer Übergangsregel ihren vor der Annahme geführten Namen nach Inkrafttreten des Gesetzes zum Geburtsnamen bestimmen können.

Ich hätte das Geld lieber in Schulen und Kitas angelegt.
Die kurze Antwort: eine ganze Menge – vom Ausbau der Kita-Betreuung, über die Ganztagsschule bis hin zur Vereinsförderung.

A1-Sprachzertifikat, Sprachnachweis, Visa