Antwort 06.05.2024 von Marco Buschmann FDP
Klar ist: Scheidungskinder sollen nicht länger an einem Namen festgehalten werden, der überhaupt nicht mehr zu ihrer Lebenssituation passt.
Klar ist: Scheidungskinder sollen nicht länger an einem Namen festgehalten werden, der überhaupt nicht mehr zu ihrer Lebenssituation passt.
Eine Reform ist fest im Koalitionsvertrag vereinbart und wir werden uns dabei vom Grundsatz des Kindeswohls leiten lassen
Der Vorschlag gilt natürlich für alle Menschen, die sich freiwillig entscheiden ihr größeres Eigentum zu vermieten und aufgrund veränderter Lebensumstände in eine kleinere Wohnung ziehen möchten.
Die Reform des Unterhaltsrecht gehen wir Schritt für Schritt an.
Die Reform des Unterhaltsrecht gehen wir Schritt für Schritt an.
Wir vereinfachen die Möglichkeit der Namensänderung für Kinder bei Scheidung und auch bei der "Rückbenennung"