Wie groß wären die Auswirkungen Ihres Vorschlags, Mieten für Rentner, die in eine kleinere Wohnung ziehen, steuerlich abzugsfähig zu machen?

Portrait von Christina-Johanne Schröder
Christina-Johanne Schröder
Bündnis 90/Die Grünen
94 %
15 / 16 Fragen beantwortet
Frage von Jonas K. •

Wie groß wären die Auswirkungen Ihres Vorschlags, Mieten für Rentner, die in eine kleinere Wohnung ziehen, steuerlich abzugsfähig zu machen?

Sehr geehrte Frau Schröder,
Sie haben den Vorschlag gemacht, dass Senioren, die ihre bisherige Wohnung an die Familie vermieten und dafür in eine kleinere Wohnung ziehen, die Miete von der Steuer absetzen könnten. 2019 haben lediglich 37 % der Rentner Steuern gezahlt. Häufig wohnt die Familie auch nicht mehr im gleichen Ort wie die Eltern, da kann eine Vermietung also auch nicht an Familienmitglieder erfolgen. Wie viel Auswirkung hat ihr Vorschlag dann tatsächlich noch? Wäre es nicht sinnvoller, auf andere Weise Anreize zu schaffen? Könnte man nicht beispielsweise die Übertragung von einem Familienheim zu Lebzeiten an Kinder von der SchenkSt befreien, wenn die Kinder selbst einziehen? Könnte man nicht auch ermöglichen, dass die Kinder statt Miete für das Haus die Miete für die Wohnung übernehmen und die Mietzahlung auf Ebene der Kinder steuerlich begünstigen, da so der Anreiz deutlich höher wäre?

Portrait von Christina-Johanne Schröder
Antwort von
Bündnis 90/Die Grünen

Sehr geehrter Herr K.

vielen Dank für Ihre Frage und Anregung, die wir natürlich einmal durchdenken werden. Zunächst muss ich Sie enttäuschen: So, habe ich das aktuell Diskutierte natürlich nicht vorgeschlagen. Der Vorschlag gilt natürlich für alle Menschen, die sich freiwillig entscheiden ihr größeres Eigentum zu vermieten und aufgrund veränderter Lebensumstände in eine kleinere Wohnung ziehen möchten. Das war das initiale Zitat, welches ich der FAZ auf Anfrage gegeben hat: 

"Einen spannenden steuerrechtlichen Anreiz könnte es aber geben: Der Auszug der Kinder ist oft ein Zeitpunkt, um sich räumlich zu verkleinern. Die Kosten für die eigene Miete einer kleineren Wohnung kann man aktuell nicht von den Einnahmen , durch Vermietung des Einfamilienhauses abziehen. Dies zu überprüfen wäre aus wohnungspolitischer Perspektive ein spannender Punkt."

Gerne beantworte ich Ihnen trotzdem Ihre Fragen: 
1. Man kann bereits innerhalb von 20 Jahren Immobilien im Wert von 2,4 Millionen € steuerfrei von den Eltern geschenkt bekommen. Ich finde, das ist wirklich genug und ein Gerechtigkeitsproblem. 

2. Auch Rentner*innen sind grundsätzlich steuerpflichtig. Wenn Rentner*innen, die heute oft keine Steuern zahlen, ein größeres Einfamilienhaus vermieten, werden sie gerade in den Metropolen über den Steuerfreibetrag kommen. Entsprechend müssen natürlich die Einnahmen versteuert werden. Dieser Umstand schränkt schon die Entscheidungsfreiheit, ob man sich räumlich verändert, ein. 

3. Rentner*innen zahlen zunehmend Steuern. Seit 2005 werden Renten der Besteuerung unterworfen, da in einem 35 Jahre andauernden Systemwechsel auf die nachgelagerte Besteuerung umgestellt wird. Das bedeutet natürlich andersherum, das die Rentenversicherungsbeiträge vor der Versteuerung des Arbeitslohn zunehmend abgezogen werden.

Falls Sie noch Fragen haben, melden Sie sich gerne. 

Mit freundlichen Grüßen
Christina-Johanne Schröder

Was möchten Sie wissen von:
Portrait von Christina-Johanne Schröder
Christina-Johanne Schröder
Bündnis 90/Die Grünen