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Bei der Beitragsbemessungsgrenze handelt es sich um eine Einkommensgrenze, anhand derer festgelegt wird, bis zu welchem Betrag die beitragspflichtigen Einnahmen von gesetzlich Versicherten für die Beitragsberechnung der gesetzlichen Sozialversicherung herangezogen werden.
Eine Erklärung dafür finden sie hier:
die Beitragsbemessungsgrenze in der GKV ist historisch begründet. Bei der Einführung ging es um Absicherung, nicht um Gerechtigkeit nach Leistungsfähigkeit.
Wir ärgern uns selbst, dass dieses Vorhaben länger dauert als ursprünglich vermutet. Es wird mit der nächsten Änderung dienstrechtlicher Regelungen kommen.