Antwort 29.08.2023 von Thomas Blenke CDU
Angesichts dieser hohen Hürden für ein mögliches Parteiverbot und der geschilderten Zuständigkeitsregelung liegt für mich das Augenmerk auf der politischen Auseinandersetzung mit der AfD.
Angesichts dieser hohen Hürden für ein mögliches Parteiverbot und der geschilderten Zuständigkeitsregelung liegt für mich das Augenmerk auf der politischen Auseinandersetzung mit der AfD.
Die AfD ist in vielen Teilen offen rechtsextrem und es muss verhindert werden, dass sie die deutsche & europäische Demokratie angreift.
Die von Ihnen gestellte Frage bezieht sich auf ein bundespolitisches Thema, für welche ich nicht der richtige Ansprechpartner bin.
Ich stehe einer Überprüfung sehr offen gegenüber!
Beim derzeitigen Stand kann ich allerdings Ihr Anliegen eines Verbotsantrags gegen die AfD nicht unterstützen, wofür ich um Ihr Verständnis bitte.