. Das Bundesministerium des Innern und für Heimat nimmt die Stellungnahmen der Verbände sehr ernst und hat sich diesbezüglich vergangenen Freitag mit diesen im Rahmen des Verbändegespräches ausgetauscht. Dennoch gibt es in einigen Fragen unterschiedliche Auffassungen zwischen Ministerium und Verbänden.
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Die automatische Anpassung der Diäten orientiert sich am Nominallohnindex des Statistischen Bundesamts, also der Gehaltsentwicklung der knapp 46 Millionen Erwerbstätigen in Deutschland: Wenn dieser steigt, dann ziehen die Diäten automatisch mit bzw. umgekehrt.
Die Modalitäten der Arbeitsverhältnisse werden in regelmäßigen Tarifverhandlungen zwischen Bund und Gewerkschaften ausgehandelt und sind dann Bestandteil der jeweiligen Arbeitsverträge. Im Januar 2025 starten die Tarifverhandlungen für die rund 2,5 Millionen Tarifbeschäftigten von Bund und Kommunen. Neben finanziellen Fragen wird es in den Gesprächen auch um eine weitere Flexibilisierung der Arbeitszeit gehen.
Laut Referentenentwurf eines Gesetzes zur Sicherstellung einer amtsangemessenen Bundesbesoldung und -versorgung soll bei der Bedarfsermittlung zur Sicherstellung der Mindestalimentation in Abhängigkeit vom Grundsicherungsniveau ein fiktives Partnereinkommen in Höhe von 538,00 Euro berücksichtigt werden.
Der vorliegende Referentenentwurf hält die rechtlichen Vorgaben des vom Bundesverfassungsgericht geforderten Mindestabstands von 15 Prozent zwischen Beamtenbesoldung und Sozialhilfeniveau ein.
Die Bundesregierung ist der Auffassung, einen verfassungsrechtlich tragfähigen Entwurf vorgelegt zu haben.