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Der Referentenentwurf befindet sich noch in der Sphäre der Bundesregierung und wird dort möglicherweise auch noch Änderungen erfahren.
Der Referentenentwurf verfolgt das Ziel, die Vorgaben der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zur amtsangemessenen Alimentation und gleichzeitig die Besoldungsstruktur zu vereinfachen. Der Entwurf ist noch nicht unter den Regierungsressorts abgestimmt. Erst danach aber befasst sich der Bundestag damit.
Beihilfe, GKV und Besoldung sachlich trennen statt Gruppen gegeneinander auszuspielen.
Die entsprechende Auszahlung ist im LBV NRW bereits in Vorbereitung.
Erst wenn dann der Deutsche Bundestag das Gesetz beschlossen hat und eine notwendige Rechtsverordnung erlassen wurde, kann die Ergänzungszahlung ausgezahlt werden. Zum Zeitplan dieses Gesetzes liegen mir leider keine Informationen vor.