Ihr Anliegen kann bei der Bürgerberatung der Regierenden Bürgermeisterin von Berlin besser und zielgenauer beantwortet werden.
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Ihr Anliegen kann bei der Bürgerberatung der Regierenden Bürgermeisterin von Berlin besser und zielgenauer beantwortet werden.
Bei der rechtlichen Behandlung von Cannabis ist zwischen dem Strafrecht und dem Verkehrsrecht zu unterscheiden. Das Strafrecht, insbesondere die Strafvorschriften des Betäubungsmittelgesetzes, dienen der Ahndung von Fehlverhalten.
Die von der Grenzwertkommission vorgeschlagenen Grenzwerte für THC im Straßenverkehr werden gerade von der zuständigen Fachabteilung des BMDV geprüft. Nach genauer Evaluierung der Vorschläge und nach Absprache mit den zuständigen Ministerien, werden wir unseren Entwurf vorstellen.
Als GRÜNE Bürgerschaftsfraktion und mit unserem Verkehrssenator Anjes Tjarks setzen wir uns natürlich für eine verkehrsberuhigte Stadt ein, beispielsweise mit Velorouten oder Freiräumen
In Bundesverantwortung werden entsprechende Schutzwände stets geprüft und, wo erforderlich, errichtet.