Alle Fragen und Antworten bei abgeordnetenwatch

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Portrait von Reem Alabali Radovan
Antwort 05.07.2024 von Reem Alabali Radovan SPD

Der Gesetzgeber hat die notwendigen Aufenthaltszeiten für eine Anspruchseinbürgerung mit der Reform des Staatsangehörigkeitsgesetzes erheblich verkürzt. Das von Ihnen beschriebene Problem dürfte damit jedenfalls seltener als bisher auftreten.

Hakan Demir
Antwort 28.09.2023 von Hakan Demir SPD

Wenn Sie mit Ihrer Rente Ihren Lebensunterhalt ohne Bezug von Sozialleistungen bewältigen, so steht Ihrer Einbürgerung nichts im Wege

Hakan Demir
Antwort 21.09.2023 von Hakan Demir SPD

Wenn Sie jetzt Ihren Einbürgerungsantrag abgeben und nach dem Inkrafttreten der Reform die Einbürgerungszusage erhalten, so können Sie Ihren alten Pass behalten und sind zugleich deutscher Staatsbürger. Erhalten Sie vorher eine Einbürgerungszusage, so können Sie die auch später annehmen (die sind in der Regeln ein Jahr gültig), nachdem die Reform in Kraft getreten ist, und sind somit auch Doppelstaatler.

Hakan Demir
Antwort 16.09.2023 von Hakan Demir SPD

Mit der Staatsangehörigkeitsreform wird ein größerer Kreis an Menschen die Möglichkeit erhalten, sich einbürgern zu lassen.

Hakan Demir
Antwort 16.09.2023 von Hakan Demir SPD

Nein, diese Information ist falsch. Vielmehr ist eine beschleunigte Einwanderung nach drei Jahren mit der Staatsangehörigkeitsreform nur möglich, wenn das Sprachniveau C1 nachgewiesen werden kann und zusätzlich besondere Leistungen, bspw. im Ehrenamt oder im Beruf, vorliegen.

Frage von Berkan Ö. • 14.09.2023
Frage zur Doppelten Dtaatsbürgerschaft
Hakan Demir
Antwort 16.09.2023 von Hakan Demir SPD

Wenn Sie bisher die deutsche Staatsangehörigkeit haben und eine weitere annehmen möchten, so ist das mit der Staatsangehörigkeitsreform möglich - unabhängig von Ihrem Wohnort. Die Reform soll zu April 2024 in Kraft treten. Ab dann sind doppelte Staatsangehörigkeiten möglich.