(...) Die von Ihnen angesprochene Verordnung über Rahmenbedingungen für die Regelung der finanziellen Zuständigkeit bei Investor-Staat-Streitigkeiten vor Schiedsgerichten, über die im April im Plenum des Europäischen Parlaments abgestimmt wurde, präzisiert den durch den Vertrag von Lissabon vorgesehenen Rechtsrahmen. Dabei geht es explizit nicht um die vorauseilende Umsetzung des transatlantischen Freihandelsabkommens, sondern um Rechtssicherheit für bereits bestehende Abkommen. (...)
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(...) Es galt lediglich, die generellen Verantwortlichkeiten zwischen der EU und den Mitgliedstaaten im Falle von solchen Schiedsverfahren zu klären – wer muss solche Verfahren bezahlen und wer ist Partei vor Gericht. Selbst wenn es kein weiteres Investitionsabkommen mit irgendeinem Land auf dieser Erde gäbe, welches Investor-Staat-Schiedsverfahren beinhalten würde, bräuchten wir eine solche Regelung. Denn leider haben wir bereits ein Abkommen in Kraft, das solche Investor-Staat-Schiedsverfahren beinhaltet: die Energiecharta. (...)
(...) Nein. Wir Bündnisgrüne setzen uns dafür ein, die Rechte von SexarbeiterInnen zu verankern und ihre Arbeitsbedingungen zu verbessern. Dies war auch das Ziel und der Geist des Prostitutionsgesetzes von 2002. (...)