Antwort 16.06.2025 von Caroline Bosbach CDU
Sehr geehrter Herr S.,
haben Sie vielen Dank für Ihre Nachricht und Ihr Interesse an meiner Arbeit als Bundestagsabgeordnete.
Sehr geehrter Herr S.,
haben Sie vielen Dank für Ihre Nachricht und Ihr Interesse an meiner Arbeit als Bundestagsabgeordnete.
Ein Verbot ist das äußerste Mittel in einer wehrhaften Demokratie und darf nur auf einer klaren, gerichtsfesten Tatsachengrundlage beruhen.
Selbstverständlich prüft die Bundesregierung als antragsberechtigte Antragstellerin respektive die zuständigen Verfassungsressorts diese Option im Lichte nachrichtendienstlicher Erkenntnisse fortwährend