Sehen Sie die Gefahr nicht, wenn man die AfD weiter gewähren ließe?
Sehr geehrter Herr Dr. Geisler,
seit Amtsantritt von Friedrich Merz hat die AfD bei den Umfragewerten stetig zugelegt. Die Strategie „Wir regieren sie weg“ oder „Wir stellen sie inhaltlich“ scheitert.
In einem rechtswissenschaftlichen Gutachten der Uni Köln vom 15. August 2025 von Prof. Ogorek wird empfohlen, nicht mehr zu zögern und die Erstellung eines AfD-Verbotsantrags umgehend zu beginnen. Da sowohl die fachgerichtliche Überprüfung der Hochstufung als auch die Ausarbeitung eines Verbotsantrags mehrere Jahre in Anspruch nehmen, drängt sich ein Vorgehen parallel zum „guten Regieren“ auf.
Inzwischen ist sogar die Gefahr nicht abwegig, dass die AfD als „Putins U-Boot“ in unseren Parlamenten agiert.
Sind Sie bereit, uns mit einem AfD-Verbotsverfahren zu schützen oder wollen Sie „noch abwarten“, bis die AfD in Regierungsverantwortung ist und die Demokratie nach ihren Wünschen zerstören kann?
https://www.tagesschau.de/inland/innenpolitik/afd-verbot-gutachten-100.html
Sehr geehrte Frau D.
vielen Dank für Ihre Nachricht.
Ich teile die Sorge über die Entwicklung der AfD und ihre zunehmende Radikalisierung. Viele Äußerungen und Positionen führender Vertreter sowie die Einstufung mehrerer Landesverbände durch den
Verfassungsschutz zeigen deutlich, dass es sich bei der AfD nicht um eine gewöhnliche Partei innerhalb des demokratischen Spektrums handelt.
Die AfD und ihre Vertreter treten zunehmend radikaler auf. Sowohl in ihren Äußerungen, als auch in ihrer parlamentarischen Arbeit. Zudem erleben wir gerade, wie sich die AfD den Staat zur Beute macht.
Die Beschäftigungsaffäre, vermeintlich strafrechtlich relevante Praktiken bei der Einstellung von Mitarbeitern bis hin zum Vorwurf der Abgeordnetenbestechung stehen im Raum.
Hinzu kommt das Verhältnis der AfD zu Russland und China, das mehr als fragwürdig ist, da hier keine deutschen Interessen vertreten werden, sondern die ausländischer Mächte.
Ob ein Verbot geboten ist, müssen jedoch immer zunächst Sicherheitsbehörden beurteilen.
Mit freundlichen Grüßen
Jonas Geissler
