Inwiefern werden Sie sich gegen die geplanten Honorarkürzungen für ambulante Psychotherapie seitens der Krankenkassen einsetzen?
Sehr geehrter Herr Geissler,
als Psychologische Psychotherapeutin in Ausbildung wende ich mich an Sie, um meine große Sorge und meinen Protest gegen die beschlossene Absenkung der Vergütung für ambulant tätige Psychotherapeut*innen zum Ausdruck zu bringen. Der Erweiterte Bewertungsausschuss hat am 11. März 2026 beschlossen, die Vergütung psychotherapeutischer Leistungen ab April um 4,5% zu kürzen. Unsere Profession hat bereits unverhältnismäßig hohe Ausbildungskosten zu tragen und wird im Vergleich zu anderen Facharzt-Gruppen gering vergütet. Nun wird in Zeiten steigender Praxis- und Lebenshaltungskosten die Vergütung gekürzt, was neben existenziellen Problemen auch nicht im Einklang mit der Versorgungssituation steht. Es signalisiert eine Geringschätzung unserer Arbeit und sollte nicht hingenommen werden. Ich bitte Sie nachdrücklich, sich politisch für eine Rücknahme der Honorarkürzung einzusetzen.
Sehr geehrte Frau B.,
vielen Dank für Ihr Schreiben und die eindrückliche Schilderung Ihrer Situation als Psychologische Psychotherapeutin in Ausbildung. Ihre Hinweise zur aktuellen Vergütungsentscheidung sowie zu den Belastungen in Ausbildung und Beruf habe ich mit großer Aufmerksamkeit gelesen.
Die von Ihnen beschriebenen Herausforderungen – insbesondere die Kombination aus hohen Ausbildungskosten, steigenden Lebenshaltungs- und Praxiskosten sowie einer nun beschlossenen Absenkung der Vergütung – kann ich gut nachvollziehen. Gerade vor dem Hintergrund der weiterhin hohen Nachfrage nach psychotherapeutischer Unterstützung ist diese Entwicklung für viele Betroffene nicht verständlich.
Das Grundproblem ist, dass die Vergütung in der vertragsärztlichen und psychotherapeutischen Versorgung nicht unmittelbar politisch festgelegt wird. Vielmehr handelt es sich um Entscheidungen der gemeinsamen Selbstverwaltung – insbesondere der Kassenärztlichen Bundesvereinigung und des GKV-Spitzenverbandes – im Bewertungsausschuss auf Grundlage gesetzlicher Vorgaben.
Auf Basis aktueller Datenerhebungen, insbesondere der Kostenstrukturerhebung des Statistischen Bundesamtes für das Jahr 2023 sowie ergänzender Auswertungen, hat der Erweiterte Bewertungsausschuss am 11. März 2026 beschlossen, die Vergütung psychotherapeutischer Leistungen zum 1. April 2026 um 4,5 Prozent abzusenken. Diese Entscheidung wurde gegen die Stimmen der Kassenärztlichen Bundesvereinigung getroffen. Gleichzeitig wurden Strukturzuschläge zur Finanzierung von Personalkosten erhöht, sodass sich die Auswirkungen je nach Praxissituation unterschiedlich darstellen.
Ich kann sehr gut nachvollziehen, dass diese Entscheidung – gerade in Ihrer Situation und mit Blick auf die ohnehin anspruchsvolle Ausbildungsphase – als belastend und auch als Signal mangelnder Wertschätzung empfunden wird. Ihre Sorge hinsichtlich der Auswirkungen auf die Attraktivität des Berufs und die zukünftige Versorgung teile ich ausdrücklich.
Zugleich bitte ich um Verständnis dafür, dass die Politik die Entscheidungen der gesetzlich vorgesehenen Selbstverwaltung respektiert. Das Bundesgesundheitsministerium wurde von uns jedoch gebeten, das Verfahren im Rahmen seiner Rechtsaufsicht zu prüfen. Darüber hinaus besteht die Möglichkeit einer gerichtlichen Überprüfung.
Unabhängig davon bleibt es ein zentrales Anliegen, eine bedarfsgerechte und qualitativ hochwertige psychotherapeutische Versorgung sicherzustellen. Die von Ihnen angesprochenen strukturellen Herausforderungen – insbesondere im Hinblick auf Ausbildung, Vergütung und Versorgungslage – werden in die weiteren gesundheitspolitischen Beratungen einbezogen.
Ich danke Ihnen sehr für Ihr Engagement in einem so wichtigen Bereich sowie für Ihre klare Rückmeldung aus der Praxis.
Mit freundlichen Grüßen
Jonas Geissler
