Wann kommt es zu einem Antrag der Hamburgischen Bürgerschaft im Bundestag ein AFD Verbotsverfahren einzuleiten? Würden Sie diesen Antrag unterstützen?
Danke für Ihre Frage. Wichtig vorweg: Ein Parteiverbotsverfahren kann nicht durch die Hamburgische Bürgerschaft „im Bundestag“ eingeleitet werden. Antragsberechtigt sind nach dem Grundgesetz Bundestag, Bundesrat oder Bundesregierung. Hamburg kann dazu beitragen, indem die Bürgerschaft den Senat auffordert, sich über den Bundesrat für ein rechtlich tragfähiges Vorgehen einzusetzen.
In Hamburg haben wir das Thema bereits parlamentarisch aufgegriffen. Gleichzeitig gilt: Ein Verbots- oder Finanzierungs-Ausschlussverfahren ist kein politisches Instrument, sondern ein rechtsstaatliches Verfahren mit sehr hohen Hürden. Deshalb muss es auf einer belastbaren, gerichtsfesten Beweislage beruhen – und die Erfolgsaussichten müssen seriös geprüft werden, damit ein Scheitern nicht am Ende der AfD nutzt.
Ja: Ich würde einen Antrag unterstützen, der – sobald die juristische Grundlage dafür ausreichend gesichert ist – auf Bundesebene (Bundestag/Bundesrat/Bundesregierung) ein rechtlich tragfähiges Verfahren nach Art. 21 GG (ggf. auch mit Blick auf einen Ausschluss von der Parteienfinanzierung) auf den Weg bringt. Parallel dazu bleibt die politische Auseinandersetzung mit der AfD und die Stärkung der demokratischen Zivilgesellschaft unverzichtbar.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Mithat Capar
