Die STIKO hatte zwar die Impfung empfohlen, aber dabei betont, dass ungeimpfte Kinder und Jugendliche nicht durch 2G-Regeln und Ähnliches ausgeschlossen werden sollten. Ich persönlich unterstütze das und befürworte es, wenn 2G und 2G-Plus-Regeln erst ab 18 Jahren gelten und Minderjährige dann mit einem aktuellen Test bzw. im Rahmen der regelmäßigen Testung in der Schule teilnehmen können. I
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Es gibt für uns Bundestagsabgeordnete an Tagen, die von der Bundestagspräsidentin benannt werden, eine Anwesenheitspflicht im Deutschen Bundestag.
Das beginnt bei den Ermittlungsmöglichkeiten, den Zugang von Ermittlern in das Darknet, die Versuchsstrafbarkeit beim Cybergrooming etc. und auch etliche Strafverschärfungen. All dies sind wichtige Fortschritte zum Schutz unserer Kinder
Familien und insbesondere Kinder sowie Jugendliche sind in besonderem Ausmaß von den Maßnahmen während der Corona-Pandemie betroffen.
anders als zu Beginn der Pandemie gab/gibt es keine flächendeckenden, vorsorglichen Schulschließungen und auch Sportanlagen blieben geöffnet.
ich kann mich nur meiner Fraktionskollegin Heike Baehrens anschließen, die sich in dem von Ihnen verlinkten Artikel wie folgt äußert: „Die soziale Teilhabe von Kindern und Jugendlichen darf nicht vom Impfstatus abhängen. Darum halte ich die Stiko-Empfehlung für richtig."