Antwort 14.06.2023 von Hakan Demir SPD
Eine kleine Korrektur: Nach derzeitiger Gesetzeslage kann Ihre Tochter bereits beide Pässe haben.
Eine kleine Korrektur: Nach derzeitiger Gesetzeslage kann Ihre Tochter bereits beide Pässe haben.
Wir stellen sicher: Minderjährige Kinder können auch künftig so viel Unterhalt verlangen, wie sie zum Leben brauchen.
Um die Stimme der Kinder angemessen in Sorgerechtsverfahren einfließen zu lassen, sollen Familienrichterinnen und -richter in Zukunft mehr Möglichkeiten haben, sich in Bereichen wie Pädagogik und Psychologie fortzubilden.
Für die Freien Demokraten ist das Wechselmodell ein wichtiges Anliegen, für deren Stärkung sie sich weiterhin in der Ampel-Koalition einsetzen.
Sie können sicher sein, dass wir als Familien-Partei Deutschlands immer das Kindswohl im Blick haben.