Beamte besitzen im Unterschied zu anderen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern kein Streikrecht. Das wird ausgeglichen.
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Es gibt insofern etwas Neues, dass die Landesregierung ihre Eckpunkte zur Modernisierung im Bericht an den Ausschuss etwas konkretisiert hat und mittlerweile auch einen Gesetzentwurf in die Verbändeanhörung gegeben hat. Darin finden sich allerdings keine Regelungen zur Einführung der pauschalen Beihilfe – auch nicht für Neuverbeamtete, wie im Koalitionsvertrag von CDU und Grünen vorgesehen.
Beihilfe kritisch prüfen, ohne Beamte pauschal unter Verdacht zu stellen.
Eine solche Bürgerversicherung ist auch weiterhin das Ziel der SPD. Zur Wahrheit gehört dabei auch: Da die CDU/CSU eine solche Bürgerversicherung ablehnt, gibt es hierfür aktuell keine Mehrheit im Bundestag.
Die von Friedrich Merz mehrfach genannte Zahl von durchschnittlich 14,5 Krankheitstagen pro Jahr bezieht sich nach der öffentlich nachvollziehbaren Datenlage sehr wahrscheinlich nicht auf eine eigenständige Beamtenstatistik, sondern auf allgemeine Auswertungen zu Beschäftigten beziehungsweise Arbeitnehmern. Dabei ist die methodische Grundlage entscheidend.