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Gibt es Zahlen zu durchschnittlichen Krankheitstagen pro Jahr von Beamten?

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Kay-Uwe Ziegler
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Frage von Margarete P. •

Gibt es Zahlen zu durchschnittlichen Krankheitstagen pro Jahr von Beamten?

Herr Merz kritisiert, dass es durchschnittlich 14,5 Krankheitstage pro Jahr bei Beschäftigten gäbe (mehrfach in TV, z.B. in der Sendung hart aber fair, ARD 2.2.26, eingeblendet)

Nun interessiert es mich, ob bei der Zahl 14,5 Krankheitstage die Krankheitstage der Beamten enthalten sind, oder ob es eine eigene Statistik über die durchschnittlichen Krankheitstage der Beamten pro Jahr gibt? Halten Sie es gerechtfertigt, dass Beamte im Krankheitsfall 100 % ihres Gehalts weiterbeziehen und zwar unbefristet?

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Antwort von AfD

Sehr geehrter Frau Margarete P.,

vielen Dank für Ihre Frage.

Die von Friedrich Merz mehrfach genannte Zahl von durchschnittlich 14,5 Krankheitstagen pro Jahr bezieht sich nach der öffentlich nachvollziehbaren Datenlage sehr wahrscheinlich nicht auf eine eigenständige Beamtenstatistik, sondern auf allgemeine Auswertungen zu Beschäftigten beziehungsweise Arbeitnehmern. Dabei ist die methodische Grundlage entscheidend.

Nach Angaben des Statistischen Bundesamtes lag der Krankenstand bei Arbeitnehmern im Jahr 2024 durchschnittlich bei 14,8 Arbeitstagen. Grundlage hierfür sind Daten der Arbeitszeitrechnung des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB). Allerdings beruhen viele Krankenstandsstatistiken praktisch auf Daten gesetzlicher Krankenkassen. Beamte sind dort häufig nicht oder nur eingeschränkt erfasst, da sie überwiegend privat krankenversichert und über die Beihilfe abgesichert sind. Deshalb lässt sich aus der öffentlich genannten Zahl nicht belastbar ableiten, wie hoch die durchschnittlichen Krankheitstage von Beamten tatsächlich sind.

Eine vollständig einheitliche bundesweite Statistik zu Krankheitstagen aller Beamten existiert nach meinem Kenntnisstand derzeit nicht in vergleichbarer Form. Es gibt jedoch Teilstatistiken.

Das Bundesinnenministerium veröffentlicht Gesundheitsförderungsberichte für die unmittelbare Bundesverwaltung. Dort wurden für das Jahr 2023 durchschnittlich 20,96 krankheitsbedingte Abwesenheitstage je Beschäftigtem ausgewiesen. Für Beamte und Richter lag der Wert bei 20,55 Tagen, für Tarifbeschäftigte bei 23,30 Tagen. Diese Zahlen beziehen sich allerdings nur auf die unmittelbare Bundesverwaltung und nicht auf alle Beamten in Deutschland.

Zur Frage der Besoldung im Krankheitsfall gilt:

Beamte erhalten grundsätzlich ihre vollen Dienstbezüge auch im Krankheitsfall weiter. Hintergrund ist das besondere öffentlich-rechtliche Dienst- und Treueverhältnis zwischen Beamten und Staat. Dazu gehören unter anderem besondere Loyalitätspflichten, Einschränkungen im Streikrecht und eine lebenslange Bindung an den Dienstherrn. Daraus wird traditionell auch die Alimentationspflicht des Staates abgeleitet.

Die Aussage, Beamte erhielten „unbefristet“ 100 Prozent ihres Gehalts, ist allerdings rechtlich zu pauschal. Bei dauerhafter Dienstunfähigkeit erfolgt regelmäßig eine Prüfung der Versetzung in den Ruhestand. Nach Bundesbeamtenrecht kann Dienstunfähigkeit insbesondere dann angenommen werden, wenn ein Beamter innerhalb von sechs Monaten mehr als drei Monate keinen Dienst getan hat und keine Aussicht besteht, dass die Dienstfähigkeit innerhalb weiterer sechs Monate vollständig wiederhergestellt wird.

Politisch ist die Frage durchaus berechtigt, ob die Unterschiede zwischen Arbeitnehmern und Beamten in der heutigen Form weiterhin angemessen sind. Arbeitnehmer wechseln nach sechs Wochen Entgeltfortzahlung grundsätzlich in das Krankengeldsystem. Beamte verbleiben dagegen zunächst in der vollen Besoldung. Diese Ungleichbehandlung wird zunehmend diskutiert.

Die AfD vertritt hierbei die Position, Verbeamtungen künftig auf echte Hoheitsaufgaben zu konzentrieren. Die große Mehrheit der Staatsbediensteten soll langfristig in die gesetzliche Rentenversicherung einzahlen. Auch Politiker sollen nach dem Bundestagswahlprogramm 2025 in die gesetzliche Rentenversicherung einbezogen werden.

Ihre Fragestellung eignet sich zudem grundsätzlich für eine schriftliche Einzelfrage an die Bundesregierung. Dieses parlamentarische Instrument dient der Informationsgewinnung und parlamentarischen Kontrolle der Bundesregierung. Schriftliche Einzelfragen dürfen von jedem einzelnen Bundestagsabgeordneten eingereicht werden. Sie müssen kurz gefasst sein, dürfen maximal 1.800 Zeichen umfassen und höchstens zwei sachlich zusammenhängende Unterfragen enthalten.

Die Bundesregierung soll schriftliche Einzelfragen grundsätzlich innerhalb einer Woche beantworten. Die Antworten werden gemeinsam mit den Fragen als Bundestagsdrucksache veröffentlicht.

Ein möglicher Wortlaut einer solchen schriftlichen Einzelfrage könnte beispielsweise lauten:

„Welche Datengrundlage verwendet die Bundesregierung für die öffentlich genannte Größenordnung von durchschnittlich rund 14,5 Krankheitstagen je Beschäftigtem in Deutschland, und in welcher Weise sind Beamte, Richter und Soldaten in dieser Datengrundlage unmittelbar, nur rechnerisch oder gar nicht enthalten?“

Alternativ konkreter:

„Welche durchschnittlichen krankheitsbedingten Abwesenheitstage lagen der Bundesregierung in den Jahren 2020 bis 2024 für Beamte und Richter des Bundes sowie für Tarifbeschäftigte des Bundes jeweils vor, und wie bewertet die Bundesregierung die Vergleichbarkeit dieser Werte mit den vom Statistischen Bundesamt veröffentlichten durchschnittlichen Krankheitstagen der Arbeitnehmer in Deutschland?“

Sollten Sie an einer weiterführenden parlamentarischen Befassung interessiert sein, können Sie sich gerne unter Bezugnahme auf diese Abgeordnetenwatch-Anfrage an mein Bundestagsbüro wenden:

kay-uwe.ziegler@bundestag.de

Mit freundlichen Grüßen

Kay-Uwe Ziegler, MdB

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