Planen Sie im Rahmen der Notfallreform die berufsrechtliche Approbation für Notfallsanitäter sowie eine zweijährige RS-Ausbildung, um fiskalische Ineffizienz und Ressourcenfehlsteuerung zu beenden?
Als B.Sc. Psychologin und Rettungssanitäterin (RTW/KTW/ITW) belege ich empirisch eine signifikante Linksschiefe der psychophysischen Belastung im Einsatzdienst. Die defizitäre Psychotherapiereform induziert eine massive Fehlallokation: Psychiatrische Notfallbilder (z. B. dissoziative Störungen) werden mangels ambulanter Akutstrukturen systemisch fehlgeleitet. Ein Transport generiert Systemkosten von 800–1.600 € – oft mehrfach wöchentlich pro Patient –, ohne kausale therapeutische Intervention. Diese pathogene „Low Control“-Konstellation führt zu strukturellem Verschleiß und konterkariert eine nachhaltige Erwerbsbiografie. Meine Forschung (Masterarbeit) fordert eine evidenzbasierte Reform: Die berufsrechtliche Approbation für Notfallsanitäter zur rechtssicheren SGB V-Disposition sowie eine zweijährige RS-Ausbildung zur Steigerung der klinischen Kompetenz und Schaffung durchlässiger Bildungsbiografien (Studium ohne Abitur nach 5 Jahren Praxis). Wie korrigieren Sie diese Evidenzdefizite?
Sehr geehrte Frau Ramona K.,
vielen Dank für Ihre fachlich fundierte Anfrage und für Ihre praktischen Einblicke aus dem Rettungsdienst. Sie sprechen ein reales Problem unseres Gesundheitssystems an: Der Rettungsdienst wird zunehmend zum Auffangsystem für strukturelle Defizite in anderen Bereichen der Versorgung – insbesondere bei psychischen Krisenlagen, fehlenden ambulanten Akutangeboten und langen Wartezeiten in der psychiatrischen und psychotherapeutischen Versorgung.
Wenn Patienten mangels geeigneter Strukturen wiederholt über den Rettungsdienst in Notaufnahmen transportiert werden, obwohl dort häufig keine ursächliche therapeutische Lösung erfolgen kann, entstehen erhebliche Belastungen für alle Beteiligten: für die Patienten selbst, für Rettungsdienstpersonal, Notaufnahmen und Beitragszahler. Die geschilderten Fehlsteuerungen und Mehrfachtransporte sind daher nicht nur ein medizinisches, sondern auch ein organisatorisches und ökonomisches Problem.
Die AfD-Bundestagsfraktion hat sich bereits mit der Reform der Notfallversorgung befasst. In unserem Antrag „Medizinische Notfallversorgung schnell, qualitativ hochwertig und bezahlbar gestalten“ fordern wir unter anderem, dass der Rettungsdienst nicht länger allein nach der Transportlogik vergütet wird. Medizinisch sinnvolle Versorgung vor Ort darf nicht finanziell benachteiligt werden.
Gerade bei psychosozialen Krisenlagen wäre es aus meiner Sicht häufig sachgerechter, wenn qualifizierte Einsatzkräfte Patienten rechtssicher in andere geeignete Versorgungsstrukturen weiterleiten könnten, ohne zwingend einen Transport in die Notaufnahme durchführen zu müssen. Dafür braucht es allerdings klare gesetzliche Grundlagen, eine funktionierende telemedizinische Rückbindung sowie bessere ambulante Krisen- und Akutstrukturen.
Zu Ihrer konkreten Frage nach einer berufsrechtlichen Approbation für Notfallsanitäter ist festzustellen, dass der Begriff „Approbation“ im deutschen Berufsrecht traditionell an akademische Heilberufe gebunden ist. Entscheidend ist für mich daher weniger die Bezeichnung als vielmehr die tatsächliche rechtliche Stellung und Handlungssicherheit.
Ich halte es grundsätzlich für richtig, die Kompetenzen und die rechtliche Absicherung von Notfallsanitätern weiterzuentwickeln. Wer im Einsatz eigenverantwortlich medizinische Entscheidungen treffen soll, braucht klare Befugnisse, haftungsrechtliche Sicherheit und bundesweit einheitliche Standards. Dazu gehört auch die Möglichkeit, in geeigneten Fällen eine fallabschließende Versorgung ohne Transport rechtssicher durchführen zu können. Das würde nicht nur Ressourcen sparen, sondern auch die Belastung von Notaufnahmen reduzieren.
Ihre Forderung nach einer besseren und durchlässigeren Ausbildung im Rettungsdienst halte ich ebenfalls für diskussionswürdig. Eine qualifizierte zweijährige Rettungssanitäter-Ausbildung könnte ein sinnvoller Baustein sein, sofern sie bundeseinheitlich geregelt, praxisnah ausgestaltet und mit echten Weiterbildungs- und Aufstiegsmöglichkeiten verbunden wird. Wichtig wäre dabei insbesondere eine bessere Verzahnung zwischen Rettungssanitäter-, Notfallsanitäter- und Hochschulqualifikationen.
Der von Ihnen angesprochene Hochschulzugang für erfahrene Praktiker ohne klassisches Abitur ist aus meiner Sicht ebenfalls ein relevanter Punkt. Wer über Jahre qualifiziert im Rettungsdienst tätig war und praktische Verantwortung getragen hat, sollte bessere Möglichkeiten erhalten, berufsbegleitend akademische Qualifikationen zu erwerben. Hier liegen allerdings wesentliche Zuständigkeiten bei den Ländern.
Besonders wichtig erscheint mir zudem Ihr Hinweis auf die psychophysische Belastung im Einsatzdienst. Wenn Einsatzkräfte dauerhaft hohe Verantwortung tragen, gleichzeitig aber strukturell nur begrenzte Handlungsmöglichkeiten besitzen, entsteht eine problematische „Low-Control“-Situation mit erheblichem Belastungspotential. Dies betrifft nicht nur den Rettungsdienst, sondern zunehmend viele Bereiche des Gesundheitswesens.
Die AfD-Fraktion hat die Bundesregierung bereits zu Ausbildungsstand, Aufgabenverteilung und Handlungsspielräumen von Notfallsanitätern und Rettungssanitätern befragt. Die Antworten haben aus meiner Sicht gezeigt, dass belastbare Daten und klare Konzepte vielfach fehlen. Ohne valide Datenbasis bleibt jede Reform Stückwerk.
Grundsätzlich gilt aus meiner Sicht: Deutschlands Gesundheitssystem leidet nicht an zu wenig Bürokratie oder zu wenig Regulierung, sondern häufig an Fehlanreizen, Doppelstrukturen und ineffizienter Ressourcensteuerung. Strukturreformen müssen daher dort ansetzen – nicht bei pauschalen Kürzungen zulasten von Leistungserbringern oder Patienten.
Die AfD-Bundestagsfraktion lehnt deshalb den derzeitigen gesundheitspolitischen Kurs der Bundesregierung ab. Wir haben mit unserem Antrag „Gesundheitssystem stärken statt Versicherte belasten – Echte Reformen für eine stabile gesetzliche Krankenversicherung“ ein eigenes Konzept vorgelegt, das Einsparungen vor allem durch Bürokratieabbau, Strukturreformen und die Beendigung versicherungsfremder Belastungen erreichen soll, statt durch Leistungskürzungen im Versorgungssystem.
Für die Notfallversorgung bedeutet das aus meiner Sicht konkret:
- bessere Verzahnung zwischen Rettungsdienst, ambulanter Versorgung und Psychiatrie,
- rechtssichere Handlungsspielräume für Notfallsanitäter,
- weniger Fehlanreize durch reine Transportvergütung,
- mehr Durchlässigkeit und Attraktivität in den Ausbildungswegen,
- sowie eine Finanzierung, die medizinisch sinnvolle Versorgung belohnt statt Fehlsteuerung verstärkt.
Eine abschließende Festlegung auf eine konkrete berufsrechtliche Konstruktion wie eine „Approbation“ oder exakt auf ein bestimmtes Ausbildungsmodell kann ich ohne konkrete Gesetzesvorschläge nicht treffen. Ihre Hinweise und Reformansätze halte ich jedoch für fachlich relevant und diskussionswürdig.
Mit freundlichen Grüßen
Kay-Uwe Ziegler, MdB
