Das Unrecht der Verfolgung durch das SED-Regime und der Stasi kann nicht wieder gut gemacht werden. Die Bundesregierung hat sich diesem Thema jedoch versucht anzunehmen und verschiedene Maßnahmen zur Entschädigung einzuleiten, auch wenn das Leid der verfolgten Menschen nicht vollumfänglich aufgefangen werden konnte.
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Die im Koalitionsvertrag vereinbarte soziale und wirtschaftliche Verbesserung der Stellung der Opfer der SED ist uns ein wichtiges Anliegen, dass wir zügig angehen müssen
Das Vermögen der SED wird regelmäßig für bestimmte soziale Projekte aufgeteilt und verwendet - wie auch in diesem Fall.
Die angemessene Entschädigung von Regimeopfern der DDR ist von dieser Förderung nicht beeinträchtigt und bleibt eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe, die der Bund mit dem sechsten Gesetz zur Verbesserung rehabilitierungsrechtlicher Vorschriften für Opfer der politischen Verfolgung in der ehemaligen DDR auch nachkommt:
Im Schlussbericht der UKPV von 2006 wird die Verwendung des PMO-Vermögens aufgeschlüsselt, 17% werden für die Kultur-, Kunst- und Denkmalpflege eingesetzt.