Antwort 11.10.2024 von Helge Limburg BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Das novellierte Wohnungseigentümergesetz, das wir im Sommer beschlossen haben, enthält auch einen Rechtsanspruch auf die Erlaubnis für Balkonsolaranlagen
Das novellierte Wohnungseigentümergesetz, das wir im Sommer beschlossen haben, enthält auch einen Rechtsanspruch auf die Erlaubnis für Balkonsolaranlagen
Der Gesetzentwurf steht in dieser Woche auf der Tagesordnung des Rechtsausschusses und des Plenums.
Eine abschließende Lesung der vorliegenden Gesetzesentwürfe ist in der Tat überfällig
Dieser Gesetzentwurf steht heute im Deutschen Bundestag auf der Tagesordnung.
In der öffentlichen Anhörung zu den beiden Gesetzesentwürfen im Februar dieses Jahres waren sich die Sachverständigen einig, dass die Aufnahme der Stromerzeugung durch Balkonkraftwerke in den Katalog der sogenannten privilegierten Maßnahmen sowohl im Wohnungseigentumsrecht als auch im Mietrecht die Stromerzeugung zu begrüßen ist.