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Umgekehrt ist auch klar, dass von dieser erstinstanzlichen Eilentscheidung keine grundsätzliche politische Vorgabe ausgeht. Auch vor dem Hintergrund, das namhafte Verfassungsrechtler die Rechtsauffassung der Bundesregierung unterstützen, halten wir an unserer Sicht der Dinge fest und gehen davon aus, dass unsere Auffassung höchstrichterlich bestätigt wird.
Zu den Konsequenzen aus dem Einzelfallurteil des Verwaltungsgerichts Berlin habe ich gestern in einer Pressekonferenz Stellung genommen
Wir sind weiterhin davon überzeugt, dass Grenzkontrollen und Zurückweisungen einen wichtigen Baustein für einen gelingenden Politikwechsel in der Migrationspolitik darstellen
Wer und wann an der Grenze kontrolliert oder zurückgewiesen wird, darauf habe ich hier im Detail geantwortet: https://www.youtube.com/watch?v=KNiVIl-zCcQ&t=6s