Antwort 16.02.2024 von Johann Saathoff SPD
Eine solche Regelung steht aktuell noch aus
Eine solche Regelung steht aktuell noch aus
Die Beihilfe ist ein wichtiger Baustein in der Unterstützung unserer Beamten. Hessen hat sich dabei bewusst gegen die optionale pauschale Beihilfe entschieden, da diese sich für die Betroffenen in der Regel als nachteilig und für den Landeshaushalt als belastend erweist.
Das BMI steht nach wie vor zur Nachzahlung an alle Besoldungs- und Versorgungsberechtigten des Bundes auch ohne Widerspruch rückwirkend bis zum Jahr 2021.
Es ist davon auszugehen, dass das Gesetz voraussichtlich im Sommer 2024 verabschiedet wird.
Ich bitte Sie, sich mit Ihrer Frage an das Bayerische Staatsministerium der Finanzen und für Heimat zu wenden.