Antwort 18.01.2024 von Rolf Mützenich SPD
Wenn die Verfassungsorgane der festen Überzeugung sind, dass die AfD oder eine andere Partei gesichert verfassungsfeindlich agiert, dann kann und dann muss ein Verfahren eingeleitet werden.
Wenn die Verfassungsorgane der festen Überzeugung sind, dass die AfD oder eine andere Partei gesichert verfassungsfeindlich agiert, dann kann und dann muss ein Verfahren eingeleitet werden.
dazu habe ich mich kürzlich zusammen mit meinem Parteikollegen Bijan Djir-Sarai öffentlich geäußert: https://www.welt.de/politik/deutschland/article249539936/Strack-Zimmermann-Bei-Verbotsantrag-wuerde-sich-die-AfD-zum-Opfer-stilisieren.html
Ich möchte auf eine ähnliche Anfrage hier bei abgeordnetenwatch.de verweisen, die ich beantwortet habe.