Antwort 15.01.2024 von Johann Saathoff SPD
Ja, auch für Beamte wird bzw. wurde die Anzahl der Sonderurlaubstagebei Erkrankung des Kindes angepasst.
Ja, auch für Beamte wird bzw. wurde die Anzahl der Sonderurlaubstagebei Erkrankung des Kindes angepasst.
Da sie zu diesem Anliegen kurz danach eine zweite Anfrage geschickt haben, in der sie Ihre Fragestellung auch noch konkretisiert haben, gebe ich Ihnen in meiner zweiten Antwort gerne eine inhaltliche Einschätzung.
Die CDU steht klar hinter dem Berufsbeamtentum mit seinen drei Säulen aus Alimentation, Beihilfe und Versorgung.
Um die finanzielle Belastung zu verringern, wurde bisher im Koalitionsvertrag lediglich eine Verbesserung für neue Beamte vereinbart.