(...) In Bezug auf die von Ihnen erwähnten Cum-Ex-Geschäfte möchte ich den Sachverhalt zunächst als das benennen, was er ist: aktive, kriminelle Steuerhinterziehung von einigen Banken, Kanzleien und Investoren ab der Jahrtausendwende bis ca. 2012! (...)
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(...) Gegen ihn wurde ein Ermittlungsverfahren eingeleitet, weil sein Recherchebüro gemeinsam mit anderen Medien den Cum-Ex-Milliardensteuerbetrug aufgedeckt hat. Solche Skandale öffentlich zu machen, ist eine wichtige Aufgabe der Presse und darf kein Ermittlungs- oder Anklagegrund sein. Den Ermittlungen in Deutschland gegen Oliver Schröm liegt aber ein Rechtshilfeersuchen aus der Schweiz zugrunde, was in jedem Fall von der zuständigen Staatsanwaltschaft geprüft werden muss. (...)
(...) Unabhängig von dem von Ihnen angesprochenen konkreten Einzelfall möchte ich jedoch betonen, dass Journalisten und Hinweisgeber einen wichtigen Beitrag zur Aufdeckung von Missständen und Straftaten wie Steuerhinterziehung und Geldwäsche leisten. Zahlreiche Beispiele wie die "Panama Papers" oder die "Paradise Papers" haben dies in der Vergangenheit gezeigt. (...)