(...) Deswegen halte ich es für einen Skandal, dass deutsche Krankenkassen in großem Umfang homöopathische Präparate verschreiben, in denen außer des Zuckers für die Globuli kein Wirkstoff nachweisbar ist. Ich stelle mich deswegen nicht nur gegen eine stärkere Förderung der Homöopathie, sondern setze mich auch dafür ein, dass Homöopathie als das angesehen wird, was es ist: ein unwissenschaftlicher Schwindel. (...)
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(...) Für mich wäre es wichtig, dass in der medizinischen Ausbildung sowohl Heilpflanzen und deren Wirkung, als auch die immense Bedeutung der Arzt-Patienten-Beziehung stärker thematisiert wird. Außerdem sollte auch dafür sensibilisiert werden, welche Auswirkungen es für Mensch und Umwelt hat, wenn zu häufig Antibiotika verschrieben werden. (...)
(...) registrierungspflichtig und werden somit auf Qualität und Sicherheit überprüft. Durch die verpflichtende Kennzeichnung als Homöopathika sind sie außerdem klar von wirksamkeits-nachgewiesenen Arzneimitteln zu unterscheiden. Auch die Kostenübernahme der Behandlungen von Heilpraktikern funktioniert schon heute bei der Mehrheit der gesetzlichen Krankenkassen auf freiwilliger Basis auf Grundlage von Satzungsleistungen. (...)
(...) Außerdem können sich Patienten diesem Solidarsystem durch private Versicherungen auch noch entziehen. Ich halte es grundsätzlich und im Speziellen in diesem System daher für unverantwortlich, Behandlungsmethoden zu übernehmen oder zu fördern, deren Wirksamkeit nach konventionellen und gesetzlich regulierten Testmethoden mehrfach widerlegt wurde oder nicht nachgewiesen werden konnte. Da stehen sowohl Ich als auch meine Partei klar auf der Seite evidenzbasierter Forschung und Medizin. (...)
(...) zu etablieren, Optionen der kirchlichen Mitarbeiter*innenvertretung zu erhalten, die über die bisherigen Regelungen des Betriebsverfassungsgesetzes sogar hinausgehen. Aus dieser Position heraus begrüßen wir Initiativen auf kommunaler Ebene, die bei Vergabe von Aufträgen an Betriebe in kirchlicher Trägerschaft diejenigen bevorzugen, die das kirchliche Arbeitsrecht nicht anwenden. (...)