Der Bundestag hat zuletzt ein Gesetzespaket beschlossen, mit dem sowohl die sichere und bezahlbare Energieversorgung als auch ein stärkerer Ausbau erneuerbarer Energien erreicht wird. Folglich reagieren wir entschlossen auf die historische Krise der Energieversorgung, für die Russlands Angriffskrieg gegen die Ukraine verantwortlich ist.
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Die FDP und ich setzen uns bereits seit Monaten für ein unbürokratisches, einfaches und einheitliches Genehmigungsverfahren von PV auf Balkonen ein.
Für eine Absenkung der rechtlichen Hürden sind § 20 Abs. 2 WEG bzw. § 554 BGB zentral. In beiden Fällen handelt es sich um ein Bundesgesetz.
Erleichterungen für Balkon-PV sind ein fester Bestandteil unserer Photovoltaik-Strategie, die das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz vor kurzem vorgestellt hat.
Bei Projekten die quer über diesem Stichtag liegen, kommt es konkret darauf an, ob der Lieferant, der diese Anlage gegebenenfalls vor dem Stichtag geliefert hat, derselbe ist, der diese auch einbaut. Ist das Projekt in einer Hand und wird erst nach dem Stichtag abgeschlossen, d.h. vollständig (!) installiert gilt die Umsatzsteuerentlastung.
Aufgrund der hohen Anzahl eingehender Anträge ist mit einer mehrmonatigen Bearbeitungszeit zu rechnen.