Entlastung bei Umstellung auf E-Auto und Wärmepumpe 2022

Dagmar Schmidt, MdB (2017)
Dagmar Schmidt
SPD
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Frage von Michaela L. •

Entlastung bei Umstellung auf E-Auto und Wärmepumpe 2022

Entlastungspaket Benzin, Gaspreisbremse, Strompreisbremse, alles zahle ich über die Steuer mit. Wir sind Mitte 2022 auf E-Auto und Wärmepumpe umgestiegen, profitieren daher von keinem der Pakete und Auskommen mit 80% des Vorjahres ist dank der (von der Koalition gewünschten) Umstellungen nicht annähernd machbar. Kann man das verrechnen, gibt es beispielsweise andere Grenzwerte in dem Fall, damit man nicht auf der Strecke bleibt, weil man vorbildlich gehandelt hat? Im Herbst wurde etwas in der Art angekündigt, ich finde jedoch keine Konkretisierung dazu. wie können wir dafür aktiv werden, wo muss man das anmelden? Wollen auch auf PV umstellen, leider wegen Rohstoffmangel und ausgebuchten Firmen nicht zeitnah möglich.

Dagmar Schmidt, MdB (2017)
Antwort von
SPD

Sehr geehrte Frau L. 

haben Sie vielen Dank für Ihre Nachricht zu den Entlastungspaketen der Bundesregierung. Nach der Pandemie, der Inflation und dem Krieg in der Ukraine haben alle Bürgerinnen und Bürger mit enormen Preissteigerungen zu kämpfen. Die Bundesregierung hat in nunmehr drei Entlastungspaketen Hilfsmaßnahmen in Milliardenhöhe für die Bürgerinnen und Bürger sowie Unternehmen auf den Weg gebracht.  

Alle Bürgerinnen und Bürger, die in dieser schwierigen Zeit zusätzlich dazu beitragen konnten – und wozu auch Sie zählen –, einen Teil zur Energiewende und zur Unabhängigkeit vom Import fossiler Energieträger beizutragen, gilt mein großer Dank. Mit einer Wärmepumpe werden Sie in Kombination mit einer PV-Anlage deutlich unabhängiger von den Preisschwankungen am Strom- und Energiemarkt sein.  

Auch wenn Sie wegen des E-Autos und der Wärmepumpe wohl nicht von der Steuersenkung auf die Kraftstoffe und die Gaspreisbremse profitieren werden, so profitieren Sie von den weiteren Entlastungsmaßnahmen, die die Bundesregierung ergriffen hat: So etwa der Streichung der EEG-Umlage, die für alle Stromkunden seit dem 01. Juli 2022 entfallen ist, der Energiepreis-Pauschale von 300 Euro, von Ihrem Arbeitgeber haben Sie eventuell eine steuerfreie Inflationsausgleichprämie gezahlt bekommen oder Sie profitieren vom um 230 Euro erhöhten Arbeitnehmerpauschbetrag bzw. den auf 1.000 (Alleinstehende) oder 2.000 Euro (Verheiratete) erhöhten Sparer-Pauschbetrag. Nicht zuletzt konnten Sie vom 9-Euro-Ticket in den Monaten Juni, Juli und August profitieren. Auch werden Sie von der Strompreisbremse entlastet werden. 

Die Strompreisbremse funktioniert nach dem Prinzip der Jahresverbrauchsprognose. Diese Prognose stellt der Stromnetzbetreiber. Sie basiert in der Regel auf dem Vorjahresverbrauch (§ 13 StromNZV). Wenn Sie während eines Jahres zum Beispiel eine Wärmepumpe oder eine Wallbox installieren, müssen diese Geräte beim Netzbetreiber angemeldet werden – daraufhin passt der Netzbetreiber Ihre Verbrauchsprognose an. Die Strompreisbremse soll dann für 80 Prozent der jeweils aktuellen Verbrauchsprognose gelten, wobei die Maßnahme derzeit bis April 2024 befristet ist.  

Welche Entlastungen dann konkret auf Sie warten kann Ihnen jedoch nur Ihr Stromanbieter genau sagen. Daher möchte ich Sie bitten, sich noch einmal schriftlich mit diesem in Verbindung zu setzen. Über weitere Entlastungen informiert die Bundesregierung unter dem folgenden Link: https://www.bundesregierung.de/breg-de/themen/entlastung-fuer-deutschland  

Wenn Sie weitere Informationen benötigen, wenden Sie sich bitte direkt an mich unter dagmar.schmidt@bundestag.de oder das für Sie zuständige Mitglied der SPD-Bundestagsfraktion. Wer Ihren Wahlkreis im Deutschen Bundestag vertritt, finden Sie unter https://www.spdfraktion.de/abgeordnete/suche. 

Mit freundlichen Grüßen  

Ihre 

Dagmar Schmidt, MdB 

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